Entscheidung aus München revidiert – EU-Recht zwingt nicht zur Anerkennung einer Scharia-Scheidung in Deutschland

Wenn Plündern für eine Gruppe in der Gesellschaft zur Lebensart wird, schafft sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem, das dies legalisiert, und einen Moralkodex, der es glorifiziert.

— Frédéric Bastiat

Entscheidung aus München revidiert – EU-Recht zwingt nicht zur Anerkennung einer Scharia-Scheidung in Deutschland

Mittwoch, 20.12.2017

Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe nicht derartige Privatscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Es widersprach damit einer Entscheidung aus München.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland ……………………..

https://www.focus.de/politik/ausland/entscheidung-aus-muenchen-revidiert-eu-recht-zwingt-nicht-zur-anerkennung-einer-scharia-scheidung-in-deutschland_id_8029785.html?

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