Rechtsstaatlichkeit

Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.

— Erik Satie

Rechtsstaatlichkeit

„Wenn der Staat sich nicht an seine eigenen Rechtsnormen halten kann, ist er als Gesetzgeber notwendigerweise unzulänglich und widersprüchlich …. Die beiden einzigartigen und wesentlichen Merkmale des Staates sind seine Befugnis, Steuern zu erheben – sich seine Einnahmen durch Zwang und damit durch Raub zu verschaffen – und seine Untertanen daran zu hindern, andere Verteidigungseinrichtungen zu beauftragen (Zwangsmonopol der Verteidigung). Doch damit verstößt der Staat gegen seine eigenen Gesetze, die er seinen Untertanen auferlegt. ……….. Zum Beispiel sagt der Staat, dass die Bürger einem anderen nicht mit Gewalt und gegen seinen Willen etwas wegnehmen dürfen, was einem anderen gehört. Und doch tut der Staat durch seine Macht, „rechtmäßig“ Steuern zu erheben, genau das…. Im Wesentlichen sagt der Staat, dass eine Person nur zur Selbstverteidigung Gewalt gegen eine andere Person anwenden darf, d. h. nur zur Verteidigung gegen eine andere Person, die die Gewaltanwendung veranlasst hat. Über das Recht auf Selbstverteidigung hinauszugehen, wäre ein Angriff auf die Rechte anderer, eine Verletzung der eigenen gesetzlichen Pflicht. Und doch zwingt der Staat durch sein behauptetes Monopol seine Rechtsprechung Personen auf, die vielleicht nichts Unrechtes getan haben. Auf diese Weise greift er in die Rechte seiner Bürger ein, was nach seinen Regeln nicht zulässig ist.

Der Staat kann also stehlen, was seine Untertanen nicht dürfen, und er kann gegen seine Untertanen vorgehen (Gewaltanwendung), während er ihnen die Ausübung desselben Rechts verbietet. Darauf beziehen sich die Positivisten, wenn sie sagen, dass das Recht (d. h. das vom Staat geschaffene Recht) ein einseitiger, vertikaler Prozess ist. Dies widerlegt jede Behauptung einer echten Gegenseitigkeit: …………. In einem echten und angemessenen Rechtssystem muss der Gesetzgeber ‚alle seine Regeln befolgen, sowohl die verfahrensrechtlichen als auch die materiellrechtlichen … In dem Maße, in dem er dies nicht tut und nicht tun kann, ist er kein Rechtssystem und kann es nicht sein, und seine Handlungen stehen außerhalb des Rechts. Der Staat qua Staat ist also ein illegales System‘.“

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