Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschoben werden. Das entschieden die Richter in Luxemburg.
………………….
Eine zynische, käufliche, demagogische Presse wird mit der Zeit ein Volk erzeugen, das genauso niederträchtig ist, wie sie selbst.
Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschoben werden. Das entschieden die Richter in Luxemburg.
………………….
Adpunktum liefert täglich eine parteiunabhängige, kritische Nachrichtenübersicht aus Quellen, die wir für zuverlässig halten, www.adpunktum.de.
Ziel ist es, den Lesern ein breites Spektrum an Informationen zu übermitteln. Adpunktum gibt auch einen monatlich erscheinenden, kostenlosen Newsletter heraus.
Hinterlegungsstelle.de – Capital berichtet