BaFin –deutsche Aufsichtswirklichkeit

Wenn es ernst wird, muss man lügen.

— Jean-Claude Juncker

BaFin –deutsche Aufsichtswirklichkeit

Am Beispiel der Phoenix Kapitaldienst GmbH:

 

Der BaFin war spätestens seit dem Jahr 2000 bewusst, war dass das gesamte Geschäftsmodell des Phoenix Managed Accounts (PMA) auf Basis des Rechtskonstrukts eines „gemeinschaftlichen Sondervermögens“ gegen gesetzliche Auflagen verstiess, unter anderem gegen den § 34 a WpHG.

Diesen fundamentalen formalen Fehler konnte die Aufsichtsbehörde schlichtweg nicht übersehen, ohne komplett unfähig oder als Mittäter zu erscheinen. Da die Phoenix keine Kundengelder annehmen durfte (Einlagengschäft), durfte sie diese Kundengelder nicht in „Treuhandkonstrukten“ mit eigener Zugriffsmöglichkeit verwahren.

Die BaFin war daher rein formal gezwungen, der Phoenix das Einsammeln und Verwahren von Kundengeldern in dieser Form zu untersagen, was im Jahr 2000 geschah (Bescheid vom 21.3.2000). Das Volumen des Phoenix Managed Account Ende 1999 lag bei etwas über 200 Millionen Euro, es steht zu vermuten, dass zu diesem Zeitpunkt maximal 50 Millionen Euro fehlten..

Umgesetzt wurde jedoch von den Aufsichtsbehörden bis zum Schluss rein gar nichts.

Das Schneeballsystem konnte so unter den Augen der BaFin fröhlich weiter wachsen, der Schaden sich enorm vergrössern. Als der Betrug aufflog, lag das Treuhandvermögen einschliesslich der Scheingewinne bei etwa 800 Millionen Euro.

 

Der Anstieg des echten Schadens in der Zeit von März 2000 bis April 2005 um etwa 450 Millionen Euro geht zu einem guten Teil auf das Konto der BaFin.

 

Trotz der erstaunlich grossen Toleranz der BaFin war den Beteiligten jedoch klar, dass der Unrechtszustand nicht ewig Bestand haben würde, das wäre dann doch zu auffällig gewesen. Alternativkonzepte wurden angedacht. Legal korrekt hätte das Phoenix Managed Accounts über Zertifikate oder Fonds (SICAV) geführt werden können oder aber, wenn Phoenix als Einlageninstitut berechtigt wäre, selbst Kundengelder anzunehmen.

 

Man spielte auf Zeit und offenbar wurde seitens der BaFin nur ganz zärtlich Druck ausgeübt. Man durfte ja nicht gänzlich untätig erscheinen.

 

Kurz nachdem der Phoenix-Betrug schlussendlich aufflog, gründete ein anderer Betrüger eine neue Finanzdienstleistungsgesellschaft, die für einen neuen Betrug mit Penny-Stocks eingesetzt wurde, dem Vertrieb der nicstic-Aktien.

Pikant dabei: die neue Gesellschaft bekam quasi auf Zuruf eine BaFin-Lizenz und das mit einem ersten Alleingeschäftsführer, der vorher bei Phoenix Kapitaldienst GmbH als Telefonverkäufer tätig war; noch dazu auf freiberuflicher Basis, da er vermögenslos war. Die Vermögenslosigkeit allein ist normal ein Ausschlusskriterium für die BaFin-Lizenz als Geschäftsleiter eines Finanzdienstleistungsinstituts. Worin die BaFin die Anforderungskriterien „Leitungserfahrung“ etc. bei Herrn Capin erkannt haben will, bleibt schleierhaft. Faktischer Geschäftsführer und im Hintergrund auch Eigentümer der Finanzdienstleistungsgesellschaft war ein verurteilter Anlagebetrüger, der gerade jetzt in Stuttgart (2016, seit etwa 2 Jahren) einsitzt und dem dort gerade der Prozess wegen des nicstic-Betrugs gemacht wird.

Vielleicht war es an dieser Stelle hilfreich, dass der Ex-Schwager dieses Herrn bei der BaFin tätig war und vielleicht äusserte der Herr deshalb verschiedentlich, dass er bei der BaFin alles bekäme, was er wolle.

Ein Schelm, wer etwas Böses dabei denkt.

 

Der nicstic- Betrug wäre in dieser Form nicht möglich gewesen, wenn die für den Vertrieb eingesetzte Finanzdienstleistungsgesellschaft keine BaFin-Lizenz erhalten hätte.

 

 

 

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