Verbot für jeden Wahlkampfauftritt?

Eine zynische, käufliche, demagogische Presse wird mit der Zeit ein Volk erzeugen, das genauso niederträchtig ist, wie sie selbst.

— Joseph Pulitzer

Verbot für jeden Wahlkampfauftritt?

Fr, 17. März 2017 Komplizierter als gedacht

Verbot und Beschränkung der politischen Betätigung gem. § 47 AufenthG hat zwei sehr unterschiedliche Teile. Absatz 1 regelt, unter welchen Voraussetzungen eine politische Betätigung versagt werden kann, Absatz 2, wann sie versagt werden muss.

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https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/verbot-fuer-jeden-wahlkampfauftritt/

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