Von Sven Eichstädt, Leipzig | Stand: 23.03.2017
Reisen Schutzsuchende aus einem sicheren Drittstaat ein, in dem sie Schutz vor politischer Verfolgung hätten finden können, sind sie vom Asylrecht ausgeschlossen – das war der nie konsequent umgesetzte Kern des sogenannten Asylkompromisses von 1993.
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