Straftäter durfte nicht abgeschoben werden

Wenn Plündern für eine Gruppe in der Gesellschaft zur Lebensart wird, schafft sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem, das dies legalisiert, und einen Moralkodex, der es glorifiziert.

— Frédéric Bastiat

Straftäter durfte nicht abgeschoben werden

Für den Asylbewerber, der am Samstag in einer Unterkunft in Arnschwang bei Cham einen fünfjährigen Jungen getötet hat, bestand ein Abschiebeverbot. Denn laut Gericht drohte Todesgefahr, da er zum Christentum konvertiert war. Der 41-jährige Afghane war ein verurteilter Straftäter und trug eine Fußfessel.

Von: Marcel Kehrer und Christoph Dicke Stand: 06.06.2017

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http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/inhalt/arnschwang-asylbewerberunterkunft-tote-kind-afghane-102.html

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