Für den Asylbewerber, der am Samstag in einer Unterkunft in Arnschwang bei Cham einen fünfjährigen Jungen getötet hat, bestand ein Abschiebeverbot. Denn laut Gericht drohte Todesgefahr, da er zum Christentum konvertiert war. Der 41-jährige Afghane war ein verurteilter Straftäter und trug eine Fußfessel.
Von: Marcel Kehrer und Christoph Dicke Stand: 06.06.2017
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