Von Christian Hillgruber 21.01.2016
Muss auch das eine oder andere Staatshandeln um seiner Wirksamkeit willen gegenüber der Öffentlichkeit verborgen werden, gilt für Rechtsvorschriften unbedingt der Grundsatz der Publizität.
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Die Übertretung eines gegebenen Gesetzes ist ein schlechtes Beispiel, zumal wenn der Gesetzgeber sie selbst begeht.
Von Christian Hillgruber 21.01.2016
Muss auch das eine oder andere Staatshandeln um seiner Wirksamkeit willen gegenüber der Öffentlichkeit verborgen werden, gilt für Rechtsvorschriften unbedingt der Grundsatz der Publizität.
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