Tichyseinblick.de, VON TOMAS SPAHN, 24. Oktober 2017
„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“
Wenn dem so ist – warum darf dann jemand, der den Islam nicht für eine Religion hält, nicht Vizepräsident des Deutschen Bundestages sein? Es ist erschreckend, dass eine solche Auffassung in einem Parlament die Abgeordneten offenbar davon abhält, sich den üblichen, parlamentarischen Gepflogenheiten zu beugen und dem ewigen Agreement zu folgen, die Besetzung der Posten den besetzenden Fraktionen zu überlassen. Hätte sich in der Vergangenheit ebenfalls eine Mehrheit der Abgeordneten als Meinungspolizei wider Artikel 4 GG profiliert – wie hätte dann beispielsweise die Deutschland-Hasserin Claudia Roth in die Vizerolle dieses zweitwichtigstem Amtes des Staates aufsteigen können?
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Die Wahl des Bundestagspräsidenten – Dokument der Abkehr vom Laizismus
Mit der CDU will ich nichts zu tun haben.
— Angela Merkel (Bundeskanzlerin, 1990)