Der zu Unrecht abgeschobene Afghane Hasmatullah F. ist wieder zurück in Frankfurt. Er landet mit deutschem Visum im Gepäck. Das bedeutet: Fortan ist Deutschland für sein Asylverfahren zuständig und nicht Bulgarien, wie es die Dublin-Verordnung vorsieht.
Drei Monate nach der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan ist der 23-Jährige auf gerichtliche Weisung nach Deutschland zurückgeholt worden. Hasmatullah F. landete ……………………
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