Entscheidung aus München revidiert – EU-Recht zwingt nicht zur Anerkennung einer Scharia-Scheidung in Deutschland

Es gibt drei Arten von Menschen, diejenigen, die sehen, diejenigen, die sehen, was ihnen gezeigt wird und diejenigen, die nicht sehen.

— Leonardo da Vinci

Entscheidung aus München revidiert – EU-Recht zwingt nicht zur Anerkennung einer Scharia-Scheidung in Deutschland

Mittwoch, 20.12.2017

Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe nicht derartige Privatscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Es widersprach damit einer Entscheidung aus München.

Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland ……………………..

https://www.focus.de/politik/ausland/entscheidung-aus-muenchen-revidiert-eu-recht-zwingt-nicht-zur-anerkennung-einer-scharia-scheidung-in-deutschland_id_8029785.html?

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