Mittwoch, 20.12.2017
Die Scheidung einer Ehe durch ein Scharia-Gericht in Syrien muss nach EU-Recht nicht in Deutschland anerkannt werden. Die einschlägige EU-Verordnung betreffe nicht derartige Privatscheidungen, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg. Es widersprach damit einer Entscheidung aus München.
Es geht um ein Paar aus Syrien, das die deutsche Staatsangehörigkeit hat und in Deutschland ……………………..