Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine schwere Niederlage erlitten. Er wird als Verkehrsdienstleister und nicht nur als Vermittler eingestuft. Damit wird das ursprüngliche Geschäftsmodell unmöglich. Thomas Schürpf 20.12.2017
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft den Fahrdienstvermittler Uber als Verkehrsdienstleister und nicht nur als privaten Vermittlungsdienst ein. Deshalb sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen …………………….