Schwerer Schlag für das ursprüngliche Uber-Geschäftsmodell

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) bezeichnete sich als Demokratie, war aber ein Kerker und als sich die Kerkertür einen Spalt öffnete, begann das Volk aus dem selbst ernannten Paradies der Arbeiter und Bauern zu fliehen.

— Fürst Hans-Adam II. von Liechtenstein

Schwerer Schlag für das ursprüngliche Uber-Geschäftsmodell

Der Fahrdienstvermittler Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine schwere Niederlage erlitten. Er wird als Verkehrsdienstleister und nicht nur als Vermittler eingestuft. Damit wird das ursprüngliche Geschäftsmodell unmöglich. Thomas Schürpf 20.12.2017

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stuft den Fahrdienstvermittler Uber als Verkehrsdienstleister und nicht nur als privaten Vermittlungsdienst ein. Deshalb sei es Sache der Mitgliedstaaten, die Bedingungen …………………….

https://www.nzz.ch/wirtschaft/europaeischer-gerichtshof-stuft-uber-als-taxi-dienst-ein-ld.1341353?mktcid=nled&mktcval=105&kid=_2017-12-21

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