Das Urteil gegen die ehemalige vierköpfige Führungsriege von Sal. Oppenheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen beider Seiten zurückgewiesen, womit die ausgesprochenen Strafen wegen Untreue in Millionenhöhe Bestand haben. Von Norbert Wulf 15.03.2018
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