Ein minderjähriges Mädchen aus Eritrea reist unbegleitet in die Niederlande und ersucht um Asyl. Ihr Antrag auf Familiennachzug wird abgelehnt mit der Begründung, sie sei inzwischen volljährig. Das verstösst gegen EU-Recht, wie nun der Europäische Gerichtshof entschied. Corina Gall 12.4.2018,
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