Aktualisiert am 14.05.2018
Die Niedrigzinsen kann auch das Finanzamt nicht ignorieren. Dessen Verzugszinsen seien verfassungswidrig hoch, befand jetzt der Bundesfinanzhof. Der Gesetzgeber müsse handeln.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Nachzahlungszinsen auf Steuern von sechs Prozent im …………………..