Die Lausanner Richter weisen die Beschwerde des Financiers Dieter Behring gegen seine Verurteilung durch das Bundesstrafgericht ab. Noch nicht beurteilt hat das Gericht die Beschwerden von beteiligten Zivilklägern und Personen, die von der Einziehung von Vermögen betroffen sind. Kathrin Alder 23.8.2018,
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