BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

Ohne den Goldstandard gibt es keine Möglichkeit, die Ersparnisse vor der Enteignung durch Inflation zu schützen. Es gibt dann kein sicheres Wertaufbewahrungsmittel mehr.

— Alan Greenspan

BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

Stand: 15.12.2018 Klage eines syrischen Paares

Kinderehen sind in Deutschland verboten – auch, wenn sie nach ausländischem Recht legal geschlossen werden. Der BGH sieht Probleme mit dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article185518466/Kinderehen-Bundesverfassungsgericht-muss-Verbot-in-Deutschland-pruefen.html

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