BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

Wo es keine Marktwirtschaft gibt, sind alle gesetzlichen Garantien der Freiheitsrechte wertlos. Was soll Pressefreiheit in einem Lande, in dem alle Druckereien von der Regierung verwaltet werden? Oder Versammlungsfreiheit, wenn alle Versammlungshallen Regierungseigentum sind?

— Ludwig von Mises

BGH hält Regelung zu Kinderehen für verfassungswidrig

Stand: 15.12.2018 Klage eines syrischen Paares

Kinderehen sind in Deutschland verboten – auch, wenn sie nach ausländischem Recht legal geschlossen werden. Der BGH sieht Probleme mit dem deutschen Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen.

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https://www.welt.de/politik/deutschland/article185518466/Kinderehen-Bundesverfassungsgericht-muss-Verbot-in-Deutschland-pruefen.html

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