Gerichtsurteil Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

Is ours a government of the people, by the people, for the people, or a kakistocracy rather, for the benefit of knaves at the cost of fools?

— Thomas Love Peacock

Gerichtsurteil Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

veröffentlicht am 26.02.2019 –

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg.

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https://www.bild.de/politik/2019/politik/afd-darf-vom-verfassungsschutz-nicht-als-prueffall-bezeichnet-werden-60366070.bild.html#remId=1588108054340690183

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