Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden, dass die Schweiz Namen und weitere Angaben zu über 40 000 UBS-Konten an die französischen Steuerbehörden herausgeben darf. Von Frankreich wird aber die Zusicherung verlangt, dass die Daten nicht im Geldwäschereiverfahren gegen die UBS verwendet werden. Der Fall ist für den Finanzplatz Schweiz von grossem Interesse.
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