Der Generationenvertrag, auf dem unsere staatliche Altersversorgung basiert, bröckelt. Begründet wurde er 1957 von Konrad Adenauer in seiner großen Rentenreform. Am Anfang stand ein großer Irrtum.
Veröffentlicht am 21.07.2013 Von Ulli Kulke Bis zur großen Reform 1957 betrug die Durchschnittsrente 60 bis 80 Mark. Der „Zweigenerationenvertrag“ sollte dies ändern
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