Montag, 20.01.2020 Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem Grundsatzentscheid die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister für gesetzeswidrig erklärt. Das bedeutet: Alle Knöllchen, die seit 2018 für Parkverstöße in der Stadt ausgestellt wurden, könnten anfechtbar sein. …………………..
Urteil des Oberlandesgerichts – Knöllchen-Hammer! Alle Park-Strafen seit 2018 in Frankfurt am Main anfechtbar
Vier feindselige Zeitungen sind mehr zu fürchten als tausend Bajonette.
— Napoleon Bonaparte