Parteiendiktatur

Wenn es ernst wird, muss man lügen.

— Jean-Claude Juncker

Parteiendiktatur

Die Folgen der Parteiendiktatur:

Ineptokratie – eine Herrschaftsform, bei der die Unfähigsten von den Unproduktivsten gewählt werden, wobei die Mitglieder der Gesellschaft, die sich selbst am wenigsten selber erhalten oder gar Erfolg haben können, mit Gütern und Dienstleistungen belohnt werden, die aus konfisziertem Wohlstand einer schwindenden Anzahl der Werte Schaffenden bezahlt werden.

Ochlokratie – die Herrschaft des Pöbels, der das Gemeinwesen im eigenen Interesse ausplündert.

Kakistokratie – die Herrschaft der Schlechtesten und Schlimmsten

Kleptokratie – wenn die Herrschenden willkürliche Verfügungsgewalt haben und sich oder ihre Günstlinge auf Kosten der Beherrschten bereichern.

Plutokratie – auch Plutarchie (Herrschaft des Geldes) genannt, ist eine Herrschaftsform, in der Vermögen und Reichtum eine wesentliche Voraussetzung für die Teilhabe an der Herrschaft ist. Sie kann institutionalisiert sein oder in indirekter Form bzw. verdeckt auftreten, zum Beispiel durch Abhängigkeit der Politiker und Abgeordneten von den Plutokraten.

Thalassokratie – ein maritim-kommerziell ausgerichteter Staat oder eine Vereinigung von Staaten, die über eine auf der Seemacht beruhende Überlegenheit zur Sicherung ihres Handelsmonopols sowie über eine leistungsfähige Wirtschaft und Handelsflotte verfügt.

(Anmerkung: wenn ein Staat wenig Macht hat und es nichts umzuverteilen gibt oder der Staat ordentlich regiert wird, gibt es auch keinen großen Vorteil oder Nutzen für Personen, politische Macht anzustreben oder auch nur zu wählen. Heutzutage engagieren sich die meisten in der Politik, um sich oder ihre Klientel auf Kosten anderer zu bereichern, bzw. um zu verhindern, dass sich andere auf Kosten ihrer selbst bereichern – und nur deshalb wird auch das Wahlrecht so hoch bewertet; wenn ich ordentlich regiert werde, ist mir ein Wahlausgang relativ egal)

Autokratie – auch Selbstherrschaft genannt, wird eine Herrschaftsform bezeichnet, in der eine Einzelperson oder Personengruppe mehr oder weniger unkontrolliert politische Macht ausübt und keinen verfassungsmäßigen Beschränkungen unterworfen ist. Der Autokratie wird als positives Modell die Demokratie gegenübergestellt oder auch der Verfassungsstaat, in dem mehrere voneinander unabhängige Institutionen an der Machtausübung beteiligt sind und sich gegenseitig kontrollieren.

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