Verfügungen und Vollmachten: Online-Plattform bietet Unterstützung
Finanzberater und Versicherungsmakler sollten ihre Kunden über wichtige Vorsorgedokumente informieren, praktisch tätig werden dürfen sie aber nicht. Die Plattform „Hinterlegungsstelle.de“ hilft seit Kurzem beim Erstellen und der Verwahrung der Schriftstücke. 22.02.2024 |……………
Es kann jederzeit passieren, und niemand ist davor gefeit: Ein Unfall oder eine plötzliche schwere Erkrankung können das Leben schneller beenden als je gedacht. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass die Hinterlassenschaft so geregelt ist, wie der Verstorbene es wollte.
Diese Erkenntnis ist keineswegs neu, dennoch haben einer aktuellen Umfrage der Online-Plattform für Statistik, Statista, zufolge noch immer 66 Prozent der Bundesbürger kein Testament aufgesetzt. Und bei denen, die es erstellt haben, liegt es oft zuhause in der Schublade. Ähnlich sieht es mit anderen wichtigen Dokumenten wie Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht aus.
Sicher und auffindbar verwahren
Finanzberater und Versicherungsvermittler tun daher gut daran, ihre Kunden darüber aufzuklären, welche Dokumente sie unbedingt benötigen, wie sie diese rechtskonform aufsetzen lassen und wie sie die Schriftstücke sicher und für Angehörige jederzeit auffindbar verwahren können. Dabei unterstützt seit Kurzem die 2023 gegründete Deutsche Nachlasstreuhand Rechtsanwaltsgesellschaft mit ihrer Plattform „Hinterlegungsstelle.de“.
„Unsere Ursprungsidee war es, eine praktische Möglichkeit für die Hinterlegung von Testamenten und Nachlassverzeichnissen anzubieten“, sagt Markus Ross, einer der beiden Firmengründer. Denn: „Wer ein Testament geschrieben hat, sieht sich in Deutschland mit einem System konfrontiert, das aus dem Jahr 1897 stammt und auf dezentralen Strukturen mit 533 Nachlassgerichten basiert“, erklärt er.
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