1.
Es soll kein Friedensschluß für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.
Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.
3.
Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.
4.
Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.
5.
Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen.
6.
Es soll sich kein Staat im Kriege mit einem adern solche Feindseligkeiten erlauben, welche das wechselseitige Zutrauen im künftigen Frieden unmöglich machen müssen: als da sind Anstellung der Meuchelmörder (percussores), Giftmischer (venefici), Brechung der Kapitulation, Anstiftung des Verrats (perduellio) in dem bekriegten Staat etc.
Immanuel Kant (Zum ewigen Frieden)