Mit einer Betreuungsverfügung können Sie im Voraus festlegen, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit (vorübergehend oder dauerhaft) Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Eine Betreuungsverfügung ist weniger umfangreich als eine Vorsorgevollmacht und beschränkt sich allein darauf zu regeln, wer zum Betreuer / zur Betreuerin bestellt werden soll, wenn man infolge von Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann.
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