Ehegattennotvertretungsrecht

Ein marxistisches System erkennt man daran, dass es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

— Alexander Solschenizyn

Ehegattennotvertretungsrecht

Das Ehegattennotvertretungsrecht gibt es erst seit Anfang des Jahres 2023 und es bestimmt, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in Notsituationen Entscheidungen im medizinischen Bereich auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) treffen können, wenn der Lebenspartner das nicht explizit vorher verneint hat.

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https://hinterlegungsstelle.de/ratgeber/ehegattennotvertretungsrecht/

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