Die Höhe des Pflegegrades bestimmt, welche Leistungen der pflegebedürtigen Person zustehen. Er bemißt sich nach dem Grad der körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen. Es gibt 5 Pflegegrade, 1 bis 5.
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Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten.
Die Höhe des Pflegegrades bestimmt, welche Leistungen der pflegebedürtigen Person zustehen. Er bemißt sich nach dem Grad der körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen. Es gibt 5 Pflegegrade, 1 bis 5.
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