Kick-Backs sind in aller Regel verschleierte und zum Teil illegale Rückvergütungen, die demjenigen, der am Ende „die Zeche bezahlt“, in der Regel unbekannt sind. Solche Kick-Back-Vereinbarungen erlebt man in fast allen „Lebenslagen“.
Überwiegend kommen Kick-Backs in der Finanzbranche vor.
Vermögensverwalter und Anlageberater können Kick-Backs bekommen für Kommissionen, die bei Börsengeschäften ihrer Kunden anfallen, bei Fonds und Beteiligungen, die sie für ihre Kunden kaufen. Auch die unseriös hohen Vergütungen, die an die Vertriebe der Phoenix Kapitaldienst GmbH im Rahmen von Bestandsprovisionen bezahlt wurden, fallen unter „Kick-Backs“.
Im Immobiliensektor gibt es Kick-Backs bei sogenannten Cash-Back-Deals: der Kunde kauft eine überteuerte Immobilie, eine dumme oder in den Betrug involvierte Bank finanziert den Kauf zu 100% und der Immobilienkäufer erhält eine Rückvergütung in bar. Zumeist machen das Leute, die schon finanziell angeschlagen sind, ohnehin vorhaben, früher oder später Privatinsolvenz anzumelden und vorher noch mal abkassieren wollen.
(siehe auch Schrottimmobilie der Avanta Beteiligungs GmbH)
Auch bei anderen Berufen gibt es Kick-Backs oder verschleierte Provisionszahlungen.
– Insolvenzverwalter bekommen gelegentlich Kick-Backs von externen Firmen, mit denen sie zusammenarbeiten und denen sie auf Kosten der Masse hochdotierte Aufträge „zuschanzen“.
– Rechtsanwälte erhalten gelegentlich Kick-Backs von Notaren, bei denen sie Verträge protokollieren lassen.
– Steuerberater können Kick-Backs erhalten von Initiatoren geschlossener Fonds (früher waren mit geschlossenen Fonds – Schiffe, Immobilien, Flugzeugleasing, Filmfonds – oft hohe Steuerabschreibungsmöglichkeiten verbunden)
– Family Offices können Kick-Backs erhalten von Vermögensverwaltern, bei denen sie Mandate der Kunden führen lassen, von Fondsgesellschaften, Produktanbietern etc.; zum Teil werden auch Produkte aus dem eigenen Konzern vermittelt.
u.s.w.