Bundestagswahl: Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig

Zweifle nie daran, dass eine kleine Gruppe engagierter Menschen die Welt verändern kann – tatsächlich ist dies die einzige Art und Weise, in der die Welt jemals verändert wurde.

— Margaret Mead

Bundestagswahl: Mehr als 15 Überhänge sind unzulässig

Von Manfred C. Hettlage Mi, 11. Oktober 2017 BUNDESTAGSWAHL 2017 ungültig?

Das Verfassungsgericht urteilte im Juli 2012: mehr als 15 Überhangmandate sind unzulässig. Es sind aber jetzt 111 nachgeschobene Mandate.

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https://www.tichyseinblick.de/meinungen/bundestagswahl-mehr-als-15-ueberhaenge-sind-unzulaessig/

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