VON GERHARD STRATE am 23. März 2018
Ob bei den Reformen im Sexualstrafrecht oder beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Immer öfter führt die tugendhafte Haltung dem Gesetzgeber die Feder, ersetzen Verdachtsmomente konkrete Straftatbestände. Das hat fatale Folgen für den Rechtsstaat
„Ich sage, dass, wer immer in diesem Augenblick zittert, schuldig ist, denn die Unschuld hat von der öffentlichen Überwachung nichts zu befürchten.“ (Robespierre)
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