Die Politik debattiert darüber, wer unter welchen Voraussetzungen wohin abgeschoben werden soll. Am Ende entscheidet oft die Justiz. Das Verfassungsgericht urteilt nun, dass ein mögliches Todesurteil in der Heimat nicht grundsätzlich gegen eine Abschiebung spricht.
Terroristische Gefährder dürfen in ihre Heimat abgeschoben werden, auch wenn ihnen dort ………………….
https://mobil.n-tv.de/politik/Todesstrafe-ist-kein-Abschiebehindernis-article20421659.html