Gerichtsurteil Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

Hardly anyone talks of the table of virtues and vices anymore — which includes the Seven Deadly Sins — but in reviewing them, we find that they nicely sum up the foundation of bourgeois ethics, and provide a solid moral critique of the modern state.……….we do need to observe that vices and virtues — and our conception of what constitutes proper behavior and culture generally — have a strong bearing on the rise and decline of freedom.

— Llewellynn H. Rockwell Jr.

Gerichtsurteil Verfassungsschutz darf AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen

veröffentlicht am 26.02.2019 –

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als „Prüffall“ bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg.

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https://www.bild.de/politik/2019/politik/afd-darf-vom-verfassungsschutz-nicht-als-prueffall-bezeichnet-werden-60366070.bild.html#remId=1588108054340690183

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