Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschoben werden. Das entschieden die Richter in Luxemburg.
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Sobald mehr als die Hälfte der Bevölkerung eines Landes ihr Einkommen ganz oder teilweise vom Staat bezieht, ist eine Umkehr auf dem Weg in die Knechtschaft nicht mehr möglich.
Auch schwer straffällig gewordene Flüchtlinge dürfen nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts unter Umständen nicht abgeschoben werden. Das entschieden die Richter in Luxemburg.
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