„Bei einer Klage vor den Zivilgerichten müssen Richter nicht selber die Wahrheit ermitteln. Sie bewerten nur die von den Parteien jeweils vorgetragenen Tatsachen und beweiskräftigen Dokumente. Da gibt es viele Möglichkeiten, „ungünstigen“ Tatsachenvortrag zu übergehen oder mal die Behauptung einer Partei angeblich zu „glauben“. Bei einem Streit zwischen privaten Parteien kommt Rechtsbeugung selten vor, da ist man gern „unabhängig“. Aber wenn der Staat von einem einzelnen Bürger verklagt wird, verteidigen manche Richter gezielt die fiskalischen und politischen Interessen der Obrigkeit. Den Kläger sehen sie nie wieder, aber mit der Obrigkeit haben sie jeden Tag zu tun. Das erklärt die Befangenheit solcher Richter und die Tatsache, dass die Bundesrepublik noch nie in einem Zivilprozess rechtskräftig zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt wurde. Ich selber habe damals den Fehler gemacht, der Treuhandanstalt zu vertrauen. Als ich das erkannte, machte ich noch einen größeren Fehler: ich vertraute auf die Unabhängigkeit der Justiz.“
Bernd Lunkewitz