24.08.2017
Urlaub im Heimatland ist Flüchtlingen untersagt – schließlich stellt ein Aufenthalt in dem Staat, aus dem sie geflohen sind, die Gründe für ihre Flucht infrage. Wie die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der NEOS ergab, haben 651 Asylsuchende diese Reise trotz des …………………
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