Mo, 28. August 2017 Ergebnisse zählen
Weder in ihrem Wortlaut noch in ihrem Sinngehalt enthält die UN-Behindertenrechtskonvention eine Verpflichtung zu einer Einheitsschule, einer „Schule für alle“. Sonderschulen sind mit ihrem Grundanliegen sehr wohl vereinbar.
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https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/schulische-inklusion-ein-weiterer-irrtum/