Eine Betreuungsverfügung ist eine der verschiedenen Möglichkeiten, selbstbestimmt für Ihre Zukunft vorzusorgen. Mit einer Betreuungsverfügung – als Alternative zu einer Vorsorgevollmacht – legen Sie im Voraus fest, wer im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit Ihre rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten regeln soll. Durch klare Anweisungen in Ihrer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert und umgesetzt werden, auch wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese klar und verständlich zu äußern. Während sie bei einer Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen direkt bevollmächtigen, bei Eintritt einer Handlungsunfähigkeit für Sie anzutreten und Rechtsgeschäfte zu tätigen, regeln Sie im Rahmen einer Betreuungsverfügung nur, wer im Fall des Falles vom Gericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll – und wer nicht.
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