Das Ehegattennotvertretungsrecht gibt es erst seit Anfang des Jahres 2023 und es bestimmt, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in Notsituationen Entscheidungen im medizinischen Bereich auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) treffen können, wenn der Lebenspartner das nicht explizit vorher verneint hat.
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