Ehegattennotvertretungsrecht

Freiheit kann nicht ohne Moral errichtet werden, und Moral nicht ohne Glauben.

— Alexis de Tocqueville

Ehegattennotvertretungsrecht

Das Ehegattennotvertretungsrecht gibt es erst seit Anfang des Jahres 2023 und es bestimmt, dass Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner in Notsituationen Entscheidungen im medizinischen Bereich auch ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht) treffen können, wenn der Lebenspartner das nicht explizit vorher verneint hat.

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https://hinterlegungsstelle.de/ratgeber/ehegattennotvertretungsrecht/

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