Was kostet ein Testament?
Das deutsche Erbrecht sieht eine gesetzliche Erbfolge vor, unter anderem mit ‚Erben erster Ordnung‘ (Kinder, Ehegatten). Diese gesetzliche Erbfolge kann man durch ein Testament oder einen Erbvertrag steuern, beziehungsweise in einem bestimmten Rahmen abändern beziehungsweise teilweise außer Kraft setzen – von Pflichtteilen etc. einmal abgesehen.