Klage gegen Rundfunkbeitrag – Entscheidung mit Aussicht auf noch mehr Klagen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Wer ARD und ZDF mit guten Gründen für einseitig hält, kann nun gegen den Rundfunkbeitrag klagen.
15.10.2025 Christian Rath aus Leipzig
taz | Der Rundfunkbeitrag wird verfassungswidrig, wenn das Gesamtangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) über längere Zeit „gröblich“ das Ziel der Vielfalt und Ausgewogenheit verletzt. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und eröffnete damit einen bisher nicht bestehenden Klageweg zu den Verwaltungsgerichten. Nun könnte eine Klagewelle von AfD- und BSW-nahen Kreisen folgen.



