Einlagensicherungsfonds der Banken – Bankenlobby

Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß alles besser.

— Sokrates

Einlagensicherungsfonds der Banken – Bankenlobby

Die (fälschlich) als auch für das Phoenix Managed Account (PMA) für zuständig eingestufte EdW (Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen) wurde auf Wunsch der Bankenlobby in’s Leben gerufen. Den Finanzdienstleistern sollte das Leben möglichst schwer gemacht werden und BMF und BaFin setzten den Bankenwunsch alsbald um. Die u.E. nicht-lebensfähige EdW wurde geschaffen.

 

Was erst viel später – nach der Pleite der Schmidt-Bank und vor allem nach der Pleite von Lehman – offenbar wurde, war, dass auch der Einlagensicherungsfonds der Banken eine mehr oder weniger leere Hülle war. Über viele Jahre war den Bürgern und Anlegern vorgegaukelt worden, dass der Fonds die Einlagen der Anleger effizient absichern würde.

 

Ganz bemerkenswert sind auch die „Statuten“ des Einlagensicherungsfonds.

 

Zum Beispiel § 6 Nr. 10

„Ein Rechtsanspruch auf ein Eingreifen oder auf Leistungen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht“.

oder

  • 10 „Keine Ansprüche der Bank“

„Ein Rechtsanspruch der Banken auf Hilfeleistung oder auf das Vermögen des Einlagensicherungsfonds besteht nicht. Letzteres gilt insbesondere für Banken, deren Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds geendet hat.“

 

Unseres Erachtens sind solche „Versicherungsbedingungen“, die es der Versicherung erlauben, sich nach eigenem Ermessen jeglicher Leistung zu entziehen, absolut skandalös und unzulässig.

 

Während den Finanzdienstleistern vom Staat eine EdW aufgezwungen wird, die von den zwangsweise versicherten gnadenlos Mittel einzutreiben versucht für Schäden, an deren Entstehen sie selbst nicht unschuldig ist, bzw. die vermutlich gar nicht versichert sind, gönnen sich die Banken eine Versicherung, die letztlich fast zu gar nichts verpflichtet ist.

 

Die Bankenlobby lässt grüssen!

 

Die Satzung des Einlagensicherungsfonds ist unter www.bankenverband.de einsehbar.

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