Die EdW – Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen – schreibt dieser Tage (siehe Anlage) die Finanzinstitute an, und teilt ihnen mit, dass keine weiteren Sonderzahlungen erhoben werden.
Das ist, für sich genommen, eine gute Nachricht.
Bestürzend ist jedoch die Hausnummer des Betrages, den die EdW den unbeteiligten Finanzunternehmen bis heute durch Sonderzahlungen abgepresst hat: € 271,4 Millionen (in Worten: zweihunderteinundsiebzig Millionen EURO).
Dieser Betrag wurde – unseres Erachtens zu Unrecht (Gerichtsverfahren laufen derzeit noch) – vollkommen unbeteiligten Unternehmen, die nur das Pech hatten, von der BaFin in eine gemeinschaftliche Zwangsversicherung hereingepresst zu werden (eben besagter EdW), über Sonderzahlungen abgezwungen, um einen Betrugsschaden zu finanzieren, der unter der Aufsicht der BaFin eintreten konnte, und den die EdW zu Unrecht versichert hat.
Um nicht selbst pleite zu gehen, hatte die EdW mit der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 einen Darlehensvertrag in Höhe von 128 Mio Euro und im Jahr 2011 einen weiteren Darlehensvertrag in Höhe von 141 Mio. EURO, mithin insgesamt 269 Mio EUR, zur Finanzierung der Entschädigungsleistungen abgeschlossen.