Die zehn Gebote oder die Zwölftafelgesetze waren jedem bekannt und einleuchtend – aber wer vermöchte es, die Riesenkomplikationen moderner Gesetzgebung in seinem Kopf aufzunehmen? Unter diesen Umständen ist die Forderung, daß die Gesetze jedermann bekannt sein müssen, ein Akt größter Willkür. Der Mann im zivilisierten Staat ist immer mehr ohne Rechtsbeistand so verloren wie der afrikanische Analphabet ohne Schreiber, und im Zentrum der Erdenwirtschaft, in New York, wagt der Kaufmann – einst der Repräsentant der Freiheit – keinen Schritt anders zu tun als am Gängelband eine juristischen Spezialisten. In Rußland aber ist es völlig ausgeschlossen, in den Geist des Rechts einzudringen. Die Forderung nach kurzer, klarer und dem Volksempfinden entsprechender Gesetzgebung – die sich einst noch so scharf im Widerstand gegen die Rezeption des römischen Rechtes geäußert hat – kommt nur noch vereinzelt zum Ausdruck, so etwa bei manchen Ergebnissen des Referendums in der Schweiz. Sonst hat allenthalben der chinesische Gesetzeswirrwarr den Kampf ums Recht – diesen stärksten Ausdruck individueller Freiheit – so gut wie unmöglich gemacht.
Je mehr Gesetz oder richterliche Entscheidungen, desto weniger Recht.
Mit der CDU will ich nichts zu tun haben.
— Angela Merkel (Bundeskanzlerin, 1990)