Belgisches Gesetz, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Gesichtsschleier-Verbote

Nichts ist in der Regel unsozialer als der sogenannte Wohlfahrtsstaat. Solche Wohltaten muß das Volk immer teuer bezahlen, weil kein Staat seinen Bürgern mehr geben kann, als er ihnen vorher abgenommen hat – und dann noch abzüglich der Kosten einer zwangsläufig immer mehr zum Selbstzweck ausartenden Sozialbürokratie.

— Ludwig Erhard (CDU)

Belgisches Gesetz, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt Gesichtsschleier-Verbote

11.7.2017,

(sda/dpa/afp) In Europa darf Frauen untersagt werden, auf der Strasse einen Gesichtsschleier zu tragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigte am Dienstag

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https://www.nzz.ch/international/belgisches-gesetz-menschenrechtsgericht-bestaetigt-gesichtsschleier-verbote-ld.1305430?mktcid=nled&mktcval=102_2017-7-11

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