Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem Urteil die nationalen Parlamente. Wenn die EU-Kommission Freihandelsabkommen schließen will, haben die EU-Mitgliedsstaaten ein Veto-Recht.
Die Europäische Union darf Handelsabkommen nicht ohne Zustimmung der Mitgliedsstaaten abschließen. Insbesondere den oft umstrittenen Regelungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und einzelnen Staaten müssen die einzelnen EU-Staaten zustimmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Abkommen mit Singapur betonte.
………………………………
……………………………….
http://www.n-tv.de/wirtschaft/EU-darf-Abkommen-nicht-allein-schliessen-article19843255.html