EuGH urteilt zum Freihandel – EU darf Abkommen nicht allein schließen

Wo es keine Marktwirtschaft gibt, sind alle gesetzlichen Garantien der Freiheitsrechte wertlos. Was soll Pressefreiheit in einem Lande, in dem alle Druckereien von der Regierung verwaltet werden? Oder Versammlungsfreiheit, wenn alle Versammlungshallen Regierungseigentum sind?

— Ludwig von Mises

EuGH urteilt zum Freihandel – EU darf Abkommen nicht allein schließen

Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem Urteil die nationalen Parlamente. Wenn die EU-Kommission Freihandelsabkommen schließen will, haben die EU-Mitgliedsstaaten ein Veto-Recht.

Die Europäische Union darf Handelsabkommen nicht ohne Zustimmung der Mitgliedsstaaten abschließen. Insbesondere den oft umstrittenen Regelungen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und einzelnen Staaten müssen die einzelnen EU-Staaten zustimmen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu einem Abkommen mit Singapur betonte.

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http://www.n-tv.de/wirtschaft/EU-darf-Abkommen-nicht-allein-schliessen-article19843255.html

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