Phoenix Sonderprüfungsgutachten von Ernst & Young

Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

— Friedrich Nietzsche

Phoenix Sonderprüfungsgutachten von Ernst & Young

31. März 2002

Zitate:
„In den oben genannten Teilmärkten werden sowohl Long- als auch Short-Positionen eigegangen, Zum Prüfungszeitraum lag der Schwerpunkt der Optionsgeschäfte in Long-Straddle-Positionen…
(Anmerkung Toros: es hätten laut Prospekt nur Short-Positionen aufgebaut werden dürfen, primär Short-Strangles)

Es bestehen Differenzen zwischen dem extern bestätigten Treuhandvermögen und dem intern gebuchten, welche sich nicht im Einzelnen abstimmen lassen….

Phoenix ordnet die Salden eines bei einer Bank extern geführten Kontos mit Kundengeldern intern dem Treuhandkreis zu, jedoch handelt es sich bei dem Konto um kein Treuhandkonto (vgl. Tz. 94). Darausfolgend liegt ein Verstoss gegen die Anforderung des § 34a WpHG vor, wonach Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die kein Einlagenkreditinstitut sind, Kundengelder auf Treuhandkonten zu verwahren haben.

Für drei Bankkonten konnte kein geeigneter Nachweis über die Treuhandeigenschaft geführt werden (vgl. Tz. 93)…………

Das Treuhandvermögen gemäss der Hauptbuchhaltung BAAN übersteigt den entsprechenden Betrag, der im Monatsabschluss ausgewiesen wurde, um TEUR 484. Die Differenz konnte nicht erklärt werden….

Aus den dargelegten Prüfungsfeststellungen folgt weiterhin, dass bei der Phoenix in der Vergangenheit keine Abstimmung zwischen dem internen Buchungskreis und externen Bestätigungen mit dem Ziel der Identifizierung von Differenzen und der anschliessenden Eliminierung durch Zuordnung der Differenzen zu einzelnen Geschäftsvorfällen stattgefunden hat….

Aus dem Vergleich zwischen dem in der Hauptbuchhaltung geführten Saldo des Treuhandvermögens resultierte eine Differenz in Höhe von TEUR 878. In dieser Höhe übersteigt das extern bestätigte Treuhandvermögen die intern geführten Bestände….

Anhand der Summen- und Saldenlisten der Debitoren und Kreditoren zum 31. Dezember 2001 haben wir im Rahmen einer Zufallsstichprobe die Übereinstimmung der in den Listen ausgewiesenen Salden mit den Salden, welche im Nebenbuch zum genannten Zeitpunkt geführt wurden, geprüft. Dabei kam es zu umfangreichen Abweichungen…..

Derzeit werden zwar die geführten Kundensalden dem Kunden mitgeteilt, es erfolgt aber keine Abstimmung mit den gebuchten Treuhandvermögen und extern bestätigten Treuhandvermögen….

Infolge der Vermischung von Kundengeldern mit unternehmenseigenen Geldern sowie der Berechnungssystematik der aufgelaufenen Provisionen durch eine Differenzbildung ist eine genaue Quantifizierung des Fremdwährungsrisikos nicht möglich….

Aus den eingegangen Stillhaltergeschäften (vgl. Tz.284) besteht für die Gesellschaft ein Marktpreisrisiko. Per 30. September 2002 beträgt die gesamte Margin, die einen potentiellen Verlust aus den getätigten Short-Geschäften abdecken soll und die bei den beiden Brokern Man Financial und Refco hinterlegt ist, TEUR 2.705……“
(Anmerkung Toros. Diese Margin hätte bei einem angeblichen Eigenkapital des PMA von etwa 500 Millionen Euro bei etwa 1 Milliarde Euro liegen müssen, und nicht bei 2,7 Millionen)

E&Y I

E&Y II

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